Heute: September 8, 2026

Studie: Fast jede dritte Online-Bewertung wird nachträglich gelöscht

Viele Verbraucher verlassen sich bei Hotels, Restaurants, Online-Shops und Lieferdiensten auf Bewertungen. Doch einer Studie von HolidayCheck zufolge verschwindet ein erheblicher Teil der abgegebenen Rezensionen wieder. 31 Prozent der Deutschen, die in den vergangenen zwei Jahren selbst eine Online-Bewertung verfasst haben, berichten, dass mindestens eine ihrer Rezensionen gelöscht wurde.

Bei zwölf Prozent der Betroffenen kam es laut der Untersuchung sogar mehrfach zu Löschungen. Besonders häufig betroffen waren kritische Beiträge: 45 Prozent der gelöschten Bewertungen waren negativ oder überwiegend negativ. 31 Prozent wurden als durchschnittlich eingestuft. Nur 16 Prozent der entfernten Rezensionen waren positiv oder überwiegend positiv.

Als häufiger Streitpunkt gilt die Frage, ob die bewertende Person tatsächlich Kunde oder Gast des Anbieters war. 31 Prozent der Betroffenen ärgerten sich über die Löschung. 27 Prozent fühlten sich dadurch in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt. Jeweils 26 Prozent gaben an, dadurch das Vertrauen in den Anbieter oder in die Bewertungsplattform zu verlieren.

Die Erfahrungen könnten auch das Verhalten der Nutzer verändern. 40 Prozent würden laut der Studie auf Bewertungen verzichten, wenn sie wüssten, dass ein Anbieter deren Löschung beantragen kann. 13 Prozent würden kritische Erfahrungen positiver formulieren. Weitere fünf Prozent würden kritische Bewertungen überhaupt nicht mehr abgeben.

Gegen die Entfernung ihrer Beiträge gingen die meisten Betroffenen nicht vor. 65 Prozent legten gegen keine ihrer gelöschten Bewertungen Einspruch ein. Für 46 Prozent war das Verfahren zu aufwendig.

HolidayCheck rät Verbrauchern, zunächst nach dem Grund für die Löschung zu fragen und sich über mögliche Einspruchsverfahren zu informieren. Zudem sollten Nachweise für den tatsächlichen Kontakt mit einem Anbieter aufbewahrt werden, etwa Buchungsbestätigungen oder Rechnungen. Bewertungen sollten möglichst konkret, sachlich und aus eigener Erfahrung verfasst werden.

Das Portal teilte mit, jede Bewertung zu prüfen und eine Null-Toleranz-Politik gegen Fälschungen zu verfolgen. Zugleich sollen authentische kritische Erfahrungen geschützt werden. In einem Rechtsstreit entschied das Oberlandesgericht Hamburg 2016, dass die bloße Behauptung eines Hoteliers, eine Bewertung enthalte Unwahrheiten, nicht ausreicht, um deren Löschung zu verlangen.

Die Daten stammen aus einer bevölkerungsrepräsentativen Online-Umfrage von Media Market Insights in Kooperation mit dem Marktforschungsinstitut KANTAR. Befragt wurden 1.200 Menschen im Alter von 16 bis 69 Jahren. Die Erhebung fand vom 14. bis 28. Juli 2026 statt.

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